Dürre 2026: Erleichterungen bei ÖPUL und Ausgleichszulage
Die außergewöhnliche Trockenheit und die hohen Temperaturen stellen viele landwirtschaftliche Betriebe heuer vor große Herausforderungen. Deshalb gibt es für 2026 einige Erleichterungen bei ÖPUL und Ausgleichszulage (AZ).
Keine Meldung bei höherer Gewalt in betroffenen Gebieten
Für besonders stark von der Dürre betroffene Bezirke in Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien wird die Trockenheit automatisch als höhere Gewalt anerkannt. Wenn aufgrund der Dürre nichts oder zu wenig zu ernten ist, muss die vorgeschriebene Ernte auf mindestens 85 % der Fläche nicht durchgeführt werden. Eine eigene Meldung durch den Betrieb ist in diesen Fällen nicht notwendig – die Prämie wird trotzdem gewährt.
Auch bei bestimmten ÖPUL-Begrünungsmaßnahmen gibt es eine Erleichterung: Wurde die Begrünung ordnungsgemäß angelegt, wird ein fehlender oder zu geringer Feldaufgang aufgrund der Trockenheit nicht beanstandet.
Wichtig für Schaf- und Ziegenhalter
Für die ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ wird die Haltedauer im Antragsjahr 2026 bis einschließlich 31. August festgelegt. Tiere können daher ab 1. September 2026 abgegeben werden, ohne dass die Prämie für diese Tiere verloren geht. Die vorgeschriebenen Meldungen von Tierbewegungen bleiben weiterhin erforderlich. Eine Nachbesetzung ist nach dem 31. August hingegen nicht mehr notwendig.
Der ÖBSZ begrüßt die Erleichterungen, die angesichts der schwierigen Witterungsbedingungen eine notwendige Entlastung für die betroffenen Betriebe darstellen. Gerade für Schaf- und Ziegenbetriebe können Trockenheit und fehlender Aufwuchs die betriebliche Planung und Futterversorgung erheblich erschweren.
Quelle: Landwirtschaftskammer Österreich – Dürre 2026: Erleichterungen bei ÖPUL und bei der Ausgleichszulage
Foto: King
18.08.2026Zurück
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