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  • Dürre 2026: Unterstützung für den Futtermittelzukauf durch das Land Burgenland

    Die Aktion wurde am 18.09.2026 vom Land Burgenland angekündigt. Eine Sonderrichtlinie zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln wird demnächst veröffentlicht werden.

    Die anhaltende Trockenheit und die außergewöhnlichen Wetterbedingungen des Jahres 2026 haben viele Tierhaltungsbetriebe im Burgenland vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Erzeugung ausreichender Futtervorräte für den kommenden Winter ist vielerorts nicht im gewohnten Umfang möglich. Geringere Erträge auf Grünland und Ackerfutterflächen machen in zahlreichen Fällen den Zukauf von Futtermitteln notwendig, um die Versorgung der Tiere sicherzustellen.

    Die „Sonderrichtlinie des Landes zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln aufgrund der Dürre 2026“ wird eine direkte, nicht rückzahlbare finanzielle Hilfe des Landes sein. Insgesamt werden 300.000 Euro für tierhaltende Betriebe zur Verfügung stehen. Futtermittelkäufe, die zwischen 1. Juli 2026 und 31. März 2027 getätigt werden, können für diese Förderung geltend gemacht werden. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mitte Oktober 2026 möglich sein, die Abwicklung erfolgt durch das Land Burgenland.


    Ziel der Förderung
    Mit der geplanten Maßnahme soll ein Teil jener Mehrkosten abgegolten werden, die durch den notwendigen Zukauf von Futtermitteln aufgrund der Dürresituation entstehen. Die Unterstützung soll dazu beitragen, die Versorgung der Nutztiere sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile für die tierhaltenden Betriebe zu reduzieren.


    Welche Futtermittel sollen unterstützt werden?
    Es ist die Förderung für den Ankauf verschiedener (Ersatz-)Futtermittel vorgesehen:

    • Raufutter
    • Pressschnitte und Trockenschnitte
    • Silomais und Grassilage
    • Körnermais und Futtergetreide


    Förderhöhe
    Die Förderung soll mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro je Förderwerber:in mit Hauptwohnsitz und Tierhaltung im Burgenland, abhängig von der Tieranzahl, betragen.


    Welche Nachweise werden benötigt?
    Dem Förderantrag sind unter anderem folgende Unterlagen beizulegen:

    • Originalrechnungen über die Futtermittelkäufe samt Zahlungsnachweisen,
    • ausgefüllte De-minimis-Erklärung,
    • Nachweise über Tierbestände (Details folgen), etc


    Landwirtschaftskammer begleitet Betriebe
    Die geplante Unterstützung für die heimischen Tierhaltungsbetriebe ist zu begrüßen. Gerade in einem von Trockenheit und Ertragseinbußen geprägten Jahr ist eine rasche finanzielle Entlastung wichtig, um die Versorgung der Tierbestände sicherzustellen und zusätzliche wirtschaftliche Belastungen abzufedern. Die Landwirtschaftskammer Burgenland informiert und berät die Tierhaltungsbetriebe über die konkreten Förderbedingungen und unterstützt bei Fragen zur Antragstellung.


    Veröffentlichung Sonderrichtlinie
    Derzeit ist die Sonderrichtlinie noch nicht veröffentlicht. Nach Richtlinienveröffentlichung erfolgt separat die Mitteilung bzw. Publikation darüber. Somit konnten keine Details für diesen Artikel genannt werden. 

    22.09.2026
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